AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusätzlich zu dem Reisevertragsrecht §§ 651 a ff. BGB und sonstiger Vorschriften werden zwischen dem Reiseveranstalter Simsalabim Reisen - im Folgenden Simsalabim/Wir genannt - und dem Kunden/Reisenden/Teilnehmer die nachfolgenden AGB vereinbart:
 

Anmeldung,  Reisebestätigung, Bezahlung:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Simsalabim den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Internetausschreibung an. Die Anmeldung muss schriftlich bzw. per Internet erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Simsalabim zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform. Mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach sendet Simsalabim dem Reisenden die Reisebestätigung zu.

Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Werktagen versenden. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Eurer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Euch, an das wir 10 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden sind. Innerhalb dieser Frist könnt Ihr es ausdrücklich oder schlüssig, z.B. durch Zahlung des Reisepreises annehmen. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen im Internet und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabsprachen (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen unserer Bestätigung.

Mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20%, höchstens 250 € pro Person, fällig. Gemäß § 651 k BGB erhält der Anmeldende zur Absicherung des Reisepreises mit der Bestätigung einen Sicherungsschein. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Beträge fristgerecht abgebucht. Bei Rückbelastungen von Lastschriften entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt. Gehen die Zahlungen nicht bis Reisebeginn ein, besteht kein Anspruch auf die Reiseleistungen. Alle Ansprüche seitens Simsalabim werden geltend gemacht. Wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, hat Simsalabim das Recht, nicht aber die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Rücktritt, Nach- und Umbuchungen durch den Teilnehmer:
Für den Fall, dass Ihr von der Reise zurücktreten müsst, empfehlen wir Euch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von Irrtümern bitten wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt entstehen für Euch folgende pauschalierte Rücktrittskosten:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %, 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %, 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %, 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %, unangekündigter Nichtantritt 90 % des Reisepreises. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Simsalabim nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Simsalabim kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Simsalabim ersparten Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass der Kunde die Reise aus Gründen, die Simsalabim nicht zu vertreten hat, nicht antritt, z.B. nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ist.

Bis einen Tag vor Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen (Schriftform). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Simsalabim gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Simsalabim kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen.

Für die Stornierung von Einzel-/Zusatzleistungen (Busfahrt, Kurse, Zimmeraufschläge, etc.) fallen die o.g. Rücktrittsgebühren an. Für die Stornierung der Einzel-/Zusatzleistungen Skipass und Leihmaterial fallen bis 7 Tage vor Reisebeginn immer 20% Bearbeitungsgebühren an. Danach fallen die oben genannten Stornopauschalen an. Vor Ort ist keine Stornierung dieser Zusatzleistungen gegen Rückerstattung möglich. Zwischen Buchung und 7 Tagen vor Reisebeginn werden für Änderungen/Umbuchungen von Einzelleistungen (s.o.), sofern möglich, pro Umbuchungsvorgang 10 € erhoben. Danach ist keine Umbuchung möglich. Nachbuchungen von Einzelleistungen und/oder Zusatzleistungen (Busfahrt, Kurse, Leihmaterial, Zimmer, etc.) sind bis 7 Tage vor Reisebeginn kostenlos möglich, danach werden für Nachbuchungen, sofern möglich, 10 € pro Buchungsvorgang erhoben.
 

Rücktritt durch den Veranstalter:
In einigen Reisen haben wir Mindestteilnehmerzahlen festgelegt; ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 8 Personen (bei Busreisen 30). Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Unsere Absage später als 1 Woche vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

Der Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall erfolgt eine Kostenerstattung nur in Höhe der ersparten Aufwendungen. Die von uns eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich berechtigt, in diesen Fällen die Interessen von Simsalabim Reisen wahrzunehmen.

Haftung:
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Haftungsbeschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer Veranstalter gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt (z.B. Betrieb der Skilifte, externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, Kanu, Klettern, Rafting, Climbing, Canyoning, etc.).

Gewährleistung:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Simsalabim kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Simsalabim kann auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Simsalabim innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Simsalabim den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Simsalabim nicht zu vertreten hat.

Versicherungen:
Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung

Teilnehmerkreis:
Teilnahmeberechtigt bei Gruppenreisen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist. Minderjährige sind bei Gruppenreisen nur in Absprache mit Simsalabim teilnahmeberechtigt und nur dann, wenn eine dritte Person die Aufsichtspflicht übernimmt. An Individualreisen können Minderjährige in Absprache mit Simsalabim teilnehmen. Bei Minderjährigen ohne Begleitperson ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich, bei erwachsenen Begleitpersonen übernehmen diese die Aufsichtspflicht.

Sonstige Bestimmungen:
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Parteien oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In diesen Fälle ist der Sitz des Veranstalters maßgebend. Unser Angebot sowie ein über unser Internet zustande kommender Vertrag, gleich welcher Art, unterliegen in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der BRD.

Gültigkeit:
Sämtliche Angaben auf diesen Internetseiten entsprechen dem Stand bei Erstellung (Dezember 2010). Alte Seiten verlieren ihre Gültigkeit. Für Eingabe- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Veranstalter, sofern nicht anders angegeben:
Simsalabim Reisen, GbR Borchert, Orlowski und Wieser

Geschäftsführer:
Bernd Borchert, Jörg Orlowski und Florian Wieser

Für die Reisen anderer Veranstalter (z. B. Franken Aktivurlaub) gelten deren AGB/Reisebedingungen, die wir auf Wunsch gerne zu mailen.